Wie viel kostet es?

Wir verkaufen Ihnen nichts, was Sie nicht brauchen. Es gibt bei uns keine Kopiekosten, Photozuschüsse oder Praxiszulagen. 
Eine Praxisgebühr gibt es derzeit im Heilmittelbereich (Logopädie, Ergotherapie, Heilpädagogik und Physiotherapie) zum Glück (noch) nicht.

Wenn Sie das 17. Lebensjahr überschritten haben (und Ihre (gesetzliche) Krankenversicherung hat Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit) müssen Sie –wie in der Apotheke- 10% der Behandlungskosten selbst zahlen. Wir quittieren Ihnen dies schriftlich -auch als Nachweis für Ihr Finanzamt- und leiten Ihre Zuzahlung an Ihre Krankenversicherung weiter.

Sind Sie Selbstzahler oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung so erhalten Sie nach Abschluß der Behandlung eine detaillierte Rechnung mit Steigerungen unterhalb des 1,8 fachen Beihilfesatz. Wir orientieren uns eng an den beihilfefähigen Höchstsätzen.
Privatzahlern und beihilfeberechtigten Patienten können wir -auch vor Behandlungsbeginn- einen Kostenvoranschlag schreiben.

Um mehr Zeit für Sie zu haben erledigt die OPTICA-Abrechnungsstelle den formalen Abrechnungsakt für uns.

Für Therapieverfahren, die nicht unter die mit den Krankenversicherungen abgerechnet werden können, gibt es eine gesonderte Gebührenordnung.